Liefer- & Leistungsvertrag
Pflichtdokument für BEG/BAFA-Förderantrag · Seit 01.09.2024 gesetzlich vorgeschrieben · Musterformulierung gemäß BMWK/BAFA/KfW FAQ A.25
✅ Gesetzliche Pflicht seit 01.01.2024 (Heizungstausch KfW seit 01.09.2024): Vor jeder Antragstellung beim BAFA oder der KfW muss ein Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung vorliegen. Das Vorhaben darf erst nach Förderzusage beginnen.
⚙️ Vertragseinstellungen
Art der Bedingung (beide werden von BAFA & KfW anerkannt)
Auflösende Bedingung
Vertrag tritt sofort in Kraft, erlischt aber bei Ablehnung der Förderung. Gängigste Variante.
Aufschiebende Bedingung
Vertrag tritt erst bei Förderzusage in Kraft. Maximale Sicherheit für den Kunden.
📄 Vertragsvorschau
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Vertrag basiert auf der offiziellen Musterformulierung gemäß BMWK/BAFA/KfW FAQ A.25 (Stand: Nov. 2025). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fördervoraussetzungen auf www.bafa.de oder www.kfw.de.