Anders Heizung-Sanitär GmbH · Vohnenstraße 1 · 28201 Bremen
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Liefer- & Leistungsvertrag
Pflichtdokument für BEG/BAFA-Förderantrag · Seit 01.09.2024 gesetzlich vorgeschrieben · Musterformulierung gemäß BMWK/BAFA/KfW FAQ A.25
Gesetzliche Pflicht seit 01.01.2024 (Heizungstausch KfW seit 01.09.2024): Vor jeder Antragstellung beim BAFA oder der KfW muss ein Liefer-/Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung vorliegen. Das Vorhaben darf erst nach Förderzusage beginnen.
⚙️ Vertragseinstellungen
Art der Bedingung (beide werden von BAFA & KfW anerkannt)
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Auflösende Bedingung
Vertrag tritt sofort in Kraft, erlischt aber bei Ablehnung der Förderung. Gängigste Variante.
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Aufschiebende Bedingung
Vertrag tritt erst bei Förderzusage in Kraft. Maximale Sicherheit für den Kunden.
📄 Vertragsvorschau
⚠️ Rechtlicher Hinweis: Dieser Vertrag basiert auf der offiziellen Musterformulierung gemäß BMWK/BAFA/KfW FAQ A.25 (Stand: Nov. 2025). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die aktuellen Fördervoraussetzungen auf www.bafa.de oder www.kfw.de.